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Berufsrechtliche Vorgaben für die

Praxishomepage von Ärzten

Der Internetauftritt eines Arztes oder Krankenhauses unterliegt besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies sind die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer und das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Außerdem gelten die allgemeinen Bedingungen wie der Schutz des Urheberrechts was die Texte und Bilder angeht, sowie das Telemediengesetz (TMG) und das korrekte und vollständige Impressum jeder Arzthomepage. Seit 2018 gilt die DSGVO und jede Arzthomepage muss Hinweise zum Datenschutz enthalten. Wir machen das gerne für Sie!

Und natürlich sollte eine Medizinerwebsite barrierefrei aufgebaut sein, man sollte schnell und bequem an alle wichtigen Informationen kommen ohne lange suchen zu müssen. Doch nicht nur die Patienten sollen Sie gut finden. Auch die Suchmaschinen! Und hier sind wir auf unserem Spezialgebiet angelangt, der Optimierung der Arzthomepage für Google und andere Suchmaschinen (SEO).

Mediwebsite beachtet bei der Entwicklung Ihrer Praxishomepage alle rechtlichen Aspekte und Besonderheiten. Denn ein Verstoß gegen ärztliches Berufsrecht kann zu einer Abmahnung führen. Bei Mediwebsite sind Sie auf der sicheren Seite, hier bekommen Sie Ihre Arzthomepage seriös und preiswert.

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Schnellcheck Ihrer Homepage

  • Entspricht Ihre Arzthomepage dem geltenden Standesrecht und dem Heilmittelwerbegestz (HWG)?
  • Wurden keine Urheberrechte verletzt?
  • Enthält Ihre Homepage Hinweise zur DSGVO?
  • Ist der Text originär einzigartig?
  • Ist die Website SEO optimiert?

Wir beantworten alle Fragen. RUFEN SIE UNS AN!

Tel. 0511-649 01 91

Oder nehmen Sie Kontakt auf unter: teichmann@mediwebsite.de